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Ein Betriebsrat als Unterstützung bei Gesprächen mit einer Führungskraft
Egal aus welchem Grund, sei es wegen eines aktuellen Problems, einer Beurteilung oder bei einem Zielvereinbarungsgespräch. All diese Themen können zu sehr unterschiedlichen Gesprächen und damit zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen. Dabei kann es hilfreich sein, einen Betriebsrat mit einzubinden. Als Betriebsräte sind wir meist bisher unbeteiligt und gegenüber Dritten zum Schweigen verpflichtet.
Dazu nun gern einige Beispiele:
1. Gespräch mit Ihrer Führungskraft
Sie werden zu einem Gespräch gebeten und kennen den geplanten Inhalt noch nicht. Dagegen ist selbstverständlich nichts einzuwenden und manchmal ergibt sich so etwas einfach und bedeutet nicht automatisch etwas Negatives.
Im Gespräch wird Ihnen ein Fehler vorgeworfen und neben Ihrer Führungskraft ist auch jemand vom Personalbereich dabei. In diesem Moment können Sie darum bitten, dass Sie gern einen Betriebsrat Ihres Vertrauens dabei haben möchten. Das ist sicher eine ungewöhnliche Situation, ist aber auch nichts Schlimmes und Ihr gutes Recht. Normalerweise wird dann ein neuer Termin vereinbart und Sie haben Gelegenheit sich mit einem Betriebsrat Ihres Vertrauens gemeinsam auf das Gespräch vorzubereiten.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, denn der Betriebsrat unterstützt Sie in dieser Situation und hat Erfahrungen mit solchen Gesprächen.
Da die Inhalte vertraulich sind, nur so viel: Im gemeinsamen Gespräch werden oft zusätzliche Gründe und Ursachen gefunden, die das ursprüngliche Problem relativieren. Damit ist eine Einigung, die auch zu Ihnen passt - und meist für Sie und die Bank akzeptabel ist - viel leichter und besser möglich.
2. Restrukturierung
Leider haben wir in den letzten Jahren sehr viele Restrukturierungen erlebt. Unabhängig davon, wie diese jeweils persönlich empfunden wurden, führten Alle zu personellen Einzelmaßnahmen.
Selbstverständlich ist im Vorfeld Ihr Betriebsrat bemüht jeden einzelnen Arbeitsplatz zu erhalten, aber meist sind nach einer Restrukturierung weniger Kolleginnen und Kollegen an Bord und diese haben gefühlt mehr auf dem Tisch.
Jeder Betroffene führt dabei oft mehrere Gespräche mit der eigenen Führungskraft, oft im Beisein eines zuständigen Vertreters von HR und es ergeben sich Änderungen für die zukünftige Arbeit.
Auf Ihren Wunsch kann auch hier ein Betriebsrat Ihres Vertrauens teilnehmen und bespricht vorher mit Ihnen Ihre Möglichkeiten und Ihr Wunschergebnis.
Aus den Feedbacks wissen wir, dass ein Betriebsrat dabei eine gute zusätzliche Stütze ist. Gerade in Bezug auf Arbeitsplatzwechsel, womöglich nötige Qualifizierung, Änderungen bei der Vergütung, oder auch nur in Bezug auf den Termin - und das Wie.
Bei einer einvernehmlichen Trennung hat Ihr Betriebsrat bereits viel erlebt und hilfreiche Erfahrungen gesammelt.
Auch hier hilft ein vertrauliches Gespräch mit dem Betriebsrat als Ihr ganz persönlicher Berater. Er kann Ihnen bereits frühzeitig mit Erfahrungen (gute wie auch weniger gute) zur Seite stehen.
3. Zielvereinbarung und Bonusgespräch
In einem Zielvereinbarungsgespräch erhalten Sie Ziele, die Sie nicht für erreichbar halten und Sie finden kein gemeinsames Ergebnis mit Ihrer Führungskraft.
Auch hier haben Sie die Möglichkeit einen Betriebsrat Ihres Vertrauens einzubinden und damit eben schon weit vor dem viel später stattfindenden Jahresabschluss- und damit Bonusgespräch eine Überprüfung der zu vereinbarenden Ziele zu erwirken.
Ihr Betriebsrat schaut sich die Ziele gemeinsam mit Ihnen an, bemüht sich um einen faire Lösung und steht für ein weiterführendes Gespräch mit der Führungskraft zur Verfügung. Nicht jede Mitarbeiterin / jeder Mitarbeiter hat die gleichen Stärken - und genau darauf kommt es auch bei der Verteilung von Zielen an.
Deshalb sind es ja individuelle Ziele und Ihr Betriebsrat bemüht sich gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Führungskraft das richtige Maß zu finden.
Anhand der Beispiele haben Sie sicher gemerkt, dass es nicht darum geht Alles besser oder schöner gestalten zu können, aber in vielen Fällen gelang es eben ein für die Bank und ganz besonders auch für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen lebbares Ergebnis zu erzielen.
Genau das wünschen wir uns als der für Sie zuständige Betriebsrat und auch wenn leider kein einziger Fall genau benannt werden darf sind wir stolz darauf, dass Kolleginnen und Kollegen sich persönlich für die hilfreiche Unterstützung bedankt haben und gerne weiter an Bord sind bzw. trotz Trennung keinen Groll gegen unser Haus haben, weil es letztlich immer fair und verantwortungsvoll ablief.
Aus vielen individuellen Erfahrungen können wir nur sagen, wenn ein Betriebsrat seine Aufgabe ernst nimmt (das sollte so sein), dann ist es in vielen Fällen hilfreich ihn mit ein zu binden, denn wie sonst auch im Leben:
Vier Augen sehen mehr als Zwei und da es nur eine persönliche Beratung ist, erfährt davon kein Dritter.
Was können wir für Sie tun?
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